Ausgepackt
Zum dritten Mal in diesem Monat also in die Kleinstadt.Der Zeuge hat sich gefreut über die Ladung, er hat einen Tag Knasturlaub. Der Kollege Klägervertreter wollte den Zeugen ja haben, ich dacht mir, was soll der tun als lügen, war ja der Kumpel von dem, der extra mit dem Mietwagen in den Audi Quattro gebrettert ist. Der Kläger, der mit dem Quattro, will auf Gutachtenbasis abrechnen, das Auto ist verschwunden. Die KfZ-Haftpflicht des Mietwagens will nicht zahlen.
Der beklagte Fahrer P. ist zum dritten Mal nicht gekommen. Ladung per Einwurf.
Zeuge: Ich hab den P. gesehen, der wusste vom Termin, aber wollte nicht kommen. Sagt, mein Anwalt macht das.
Hat aber gar keinen Anwalt.
(-> drittes Ordnungsgeld, 200, 300, 400 macht 900 Euro)
Zeuge: Joh, der P. hat Versicherungbetruch gemacht. Erzählt de doch überall rum.
Ich mir die Bäcken von innen zerbeiß. Jetzt mal nicht lachen. Organ der Rechtspflege, sittliche Reife und so.
Zeuge: Der holt mich ab für den Mietwagen zurückbringen, wir fahren noch durch S., Umweg. Sach der plötzlich "Huch, die Lenkung" und fährt in den Quattro rein. Und drei Tag später hat er selber den Quattro. Der hat gar kein Geld für Auto. Der hat Betruch gemacht.
Richterin: Ich muss Sie jetzt besonders belehren, Sie müssen hier nichts sagen...
Zeuge: ... kennich, selbst belasten und so. Nä, ich sitz ja für sowas, Versischerungbetruch un so, ich kenn dat. Als der Quattro dann Schrott war, lief er rum und sachte, den habich nich bezahlt, den habich für Versischerungbetruch gekricht.
Der Kollege sieht keinen Grund, die Klage zurückzunehmen.
Beiges Wellblechsakko ist ein weiteres Argument für den Robenzwang.
sopran - Do, 29. Sep, 23:10


